Ev.-Luth. Haus des Kindes „Polarstern“

 

 

 

 

Ev.-Luth. Haus des Kindes "Polarstern"  •   Ringstr. 2  •   91746 Weidenbach  ¦¦  Tel.: 09826 / 347  ¦¦  E-Mail: k i g a . w e i d e n b a c h@elkb.de

"Das Wichtigste auf die Schnelle"


Inhaltsübersicht

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Räumliche Bedingungen

Das Gebäude ist sehr praktisch und einfallsreich gebaut worden. Einen Grundriss über Krippen- und Kindergartenräume sehen sie hier:

Zur Vergößerung des Grundrisses bitte anklicken !

Das Haus des Kindes verfügt über ein sehr großes Außengelände.
Der Garten der Kindergartenkinder bietet vielfältige Spielmöglichkeiten, wie zwei Sandkästen, zwei Schaukeln, einer Reckkombination, einer Spielhütte, einem Balancierbalken, einer Tellerbrücke, einem Wipptier, Klettermikados, einem Hügel mit integriertem Tunnel und einer Rutsche und einer Trocken-/ Wasseranlage. In einer extra Hütte befinden sich Sandspielzeug, Fahrzeuge und sonstiges Spielmaterial für den Garten.
Ebenso bieten die vielen Hecken um den Kindergarten vielfältige Spielmöglichkeiten für die Kinder.
Unseren Krippenkindern steht ein gesonderter Außenspielbereich mit Sandkasten, Spielhäuschen, Wipp-LKW und Vogelnestschaukel zur Verfügung.
Für die Inklusionskinder stehen im Obergeschoss Therapieräume sowie ein Elterngesprächsraum zur Verfügung.

Die Einrichtung selbst liegt an einer Seitenstraße, die in die Hauptstraße mündet. Gegenüber liegt die Grund- und Hauptschule und an die Seiten angrenzend stehen Wohnhäuser. Die Einrichtung liegt zentral im Ortskern von Weidenbach.

Organisatorische Rahmenbedingungen

Aufnahmebedingungen und Anmeldewoche

Unsere Einrichtung besuchen Kinder im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren.

Anfang des Jahres (Januar/Februar) findet eine Anmeldewoche in unserem Kindergarten statt.
Der Termin für diese Woche wird mehrmals im Mitteilungsblatt bekannt gegeben und hängt an der Infopinnwand unserer Einrichtung aus.
In diesen Tagen sollen die Eltern, die ihr Kind im kommenden Krippen- bzw. Kindergartenjahr zu uns bringen wollen, persönlich vorbeikommen, um ihr Kind mittels eines Formulars anzumelden.
Wer diese Anmeldetage verpasst, kann in unseren Planungen erstmals nicht mitberücksichtigt werden. Diese Anmeldewoche gilt auch für Eltern, die ihr Kind bereits vorgemerkt haben.

Beim Übertritt von der Krippe in den Kindergarten ist keine extra Aufnahme erforderlich.

Im Sommer findet ein Informationsabend statt, an dem die "neuen" Eltern genau über unsere Einrichtung informiert werden.
Hier werden dann die genauen Eintrittstermine und Schnuppertage für die Krippen- und Kindergartenkinder festgelegt.

Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Aufnahmekriterien:

  1. Kinder, die zur Gemeinde gehören, haben Priorität vor Kindern anderer Gemeinden.
  2. Ältere Kinder werden vor jüngeren Kindern aufgenommen (z.B. Kinder, die das letzte Jahr im Kindergarten sind).
  3. Erschwerte soziale Verhältnisse führen nach kritischer Prüfung evtl. zu bevorzugter Aufnahme (z.B. alleinerziehende Eltern, soziale und gesundheitliche Härtefälle, Arbeitsplatzverlust der Eltern bei keinem Kindergartenplatz usw.).
  4. Nach bzw. während des Aufnahmegesprächs werden mit den Eltern Überlegungen über die Kindergartenreife angestellt.
  5. Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung werden nach intensiver Elternarbeit und nach Absprache mit helfenden Institutionen wie der mobilen Erziehungshilfe sowie der Frühförderung aufgenommen.
  6. Bei mehreren Kindern, auf welche die gleichen Kriterien zutreffen oder die gleiche Ausgangssituation haben (z.B. kleineres Geschwisterkind zu Hause), entscheidet im Zweifelsfall das durchnummerierte Anmeldedatum über die Aufnahme.

Die letzte Entscheidung obliegt der Kindergartenleitung nach genauer Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat.

Die Kinder über drei Jahren sollen beim Eintritt in den Kindergarten "sauber" sein und selbständig wissen, wann sie auf die Toilette müssen.
Bei den Kindern unter drei Jahren sind die Eltern hauptverantwortlich für das "sauber werden" ihrer Kinder.
Ebenso sollen sich die Kinder für eine bestimmte Zeit von der Familie trennen und das pädagogische Personal als Bezugspersonen annehmen können.
Im Rahmen der Inklusion sind wir bemüht behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bei uns aufzunehmen und zu integrieren - soweit dies nicht unsere Grenzen und das Wohl der anderen Kinder übersteigt und die Erziehung und Betreuung dieser Kinder in unserer Einrichtung sinnvoll ist.
Nach Absprache mit den Eltern kann die Erzieherin das Kind vom Krippen-/ Kindergartenbesuch zurückstellen, wenn es sich erweist, dass das Kind im Kindergarten überfordert ist.
Die Alters- und Geschlechtermischung wird innerhalb der Krippen- und Kindergartengruppe bei der Gruppenaufteilung beachtet.
Geschwisterkinder werden nicht in die gleiche Gruppe aufgenommen.
Eine Ausnahme bilden Zwillinge - hier können die Eltern entscheiden ob die Kinder in eine Gruppe kommen sollen oder getrennt werden. Erfahrungsgemäß ist es aber auch hier für das einzelne Kind besser, wenn man die Zwillinge gruppenmäßig trennt.
Bei der Aufnahme des Kindes sind verschiedene Formulare auszufüllen, welche die Eltern am Informationsabend erhalten. Diese sind ein Betreuungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, sowie u.a. die Kindergartenordnung, ein Anmeldeformular, eine Einwilligungserklärung zur Zusammenarbeit mit der Grundschule, eine Einwilligungserklärung zur Erstellung und Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen, einen Buchungsbeleg sowie ein Belehrungsschreiben für das seit Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz sowie ein "Läuseblatt". Ein ärztliches Attest (nicht älter als vier Wochen) und eine Ermächtigung zum Einzug des Kindergartenbeitrages durch eine Lastschrift müssen abgegeben werden.
Für die Aufnahme ist eine einmalige Gebühr von € 10 zu entrichten.
Die Aufnahme erfolgt in unserer Einrichtung monatlich, wenn entsprechen Platz vorhanden ist.
Die besten Aufnahmemonate sind jedoch zum Kindergartenjahresbeginn der September, dann die Monate Januar bis April. Im Kindergarten ist eine Aufnahme nach Mai nicht mehr ratsam, da sich das Kind recht schwer in die Gruppe eingliedert, weil wir ab diesem Zeitpunkt oft im Garten sind. In der Krippe ist eine Aufnahme ab Juni nicht mehr ratsam, da unsere Einrichtung im August drei Wochen geschlossen hat und man somit ggf. mit der Eingewöhnung wieder von vorne beginnen müsste.

Öffnungszeiten

Neben dem Dienst am Kind muss das Personal seine pädagogische Arbeit vor- und nachbereiten, an Teamsitzungen teilnehmen, pflegerische Arbeiten erledigen, Elternabende, Veranstaltungen und Feste planen, vorbereiten, durchführen und reflektieren und mit verschiedenen Institutionen zusammenarbeiten. Deshalb sind die Öffnungszeiten nicht gleichzeitig die Arbeitszeiten des pädagogischen Personals.

Geöffnet haben wir Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, am Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Um eine ungestörte Bildungs- und Erziehungarbeit im Umfang von 20 Stunden in der Woche verfolgen zu können, ist in unserer gesamten Einrichtung die Kernzeit von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. Zu dieder Kernzeit müssen die Kinder anwesend sein. Somit beträgt die Grundbuchungszeit 4-5 Stunden, die die Kernzeit mit einer Bring- und Abholzeit beinhaltet.

Die Grundbuchungszeit in der Krippe und im Kindergarten ist:

4 - 5 Stunden Bringzeit von 8.00 Uhr - 8.30 Uhr
Kernzeit von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
  Abholzeit von 12.30 Uhr - 13.00 Uhr

Darüber hinaus können alle Eltern Stunden buchen, die sie vor bzw. nach dieser Kernbuchungszeit benötigen.

Während der Kernzeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr bzw. 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sollen die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden.
Diese Einschränkung ist für einen pädagogisch sinnvollen Tagesablauf notwendig, unter anderem damit das Spiel in der Gruppe möglichst ungestört bleibt und die Kernzeit pädagogisch wertvoll genutzt werden kann.
Im Einzelfall sind jedoch Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn ein Arzttermin wahrgenommen werden muss oder unvorhergesehene Ereignisse es notwendig erscheinen lassen, den normalen Tagesablauf der Familie zu verändern.
Solche kurzfristigen Änderungen sollten jedoch der Kindergartenleitung oder der Gruppenerzieherin mitgeteilt werden, evtl. auch telefonisch.
Aus Sicherheitsgründen ist die Tür während der Kernzeit abgeschlossen.
Das pädagogische Personal ist darüber zu informieren, wenn jemand anderes das Kind abholt, der nicht als abholberechtigt in der Anmeldung aufgeführt ist.

Ferien und Schließtage

Die genauen Zeiten, in denen die Einrichtung geschlossen ist, werden zu Beginn des Kindergarten- / Schuljahres mit dem Träger und dem Elternbeirat besprochen und schriftlich bekannt gegeben.

Im allgemeinen sind dies:

Was das Kind in unserer Einrichtung benötigt

In der Kinderkrippe benötigt das Kind:


Im Kindergarten benötigt das Kind:

Krankheitsregelung / Umgang mit Medikamenten und Cremes

In Krankheitsfällen, wie starke Erkältung, Hautauschlägen, Durchfall, Fieber usw., bitten wir die Eltern, ihr Kind zuhause zu lassen. Dadurch kann eine Ansteckung der anderen Kinder und des Personals verhindert werden.
Erkrankungen des Kindes an einer ansteckenden Krankheit (wie Masern, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, ansteckende Bindehautentzündung u.a. s. Richtlinien) müssen der Leitung mitgeteilt werden. Der Besuch der Einrichtung ist in diesen Fällen nicht erlaubt. Nach einer ansteckenden Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bevor das Kind wieder das Haus des Kindes besuchen darf.
Eine Betreuung von kranken Kinder ist in der Einrichtung nicht möglich. Erkrankt ein Kind während des Aufenthalt in unserer Einrichtung, werden die Eltern umgehend informiert.
Die Eltern verpflichten sich, das erkrankte Kind umgehend abzuholen. Ist ihnen dies nicht persönlich möglich, müssen sie das Kind umgehend von einer ihnen als abholberechtigt benannten Person abholen lassen.
Von einer Erkrankung des Kindes ist auszugehen, wenn das Kind Fieber (>38°C) hat oder sich sonst offensichtlich körperlich unwohl fühlt und das Personal der Ansicht ist, dass es die Betreuung in der Einrichtung nicht mehr gewährleisten kann. Die Entscheidung, ob ein Kind wegen Krankheitssymptomen abgeholt werden muss, bleibt dem Personal vorbehalten.

 

Richtlinien für den Krippen- und Kindergartenbesuch bei Krankheit
(Bestandteil des Betreuungsvertrages)


Kranke Kinder gehören ins Bett und zu den Menschen, die für sie sorgen, nicht in die Krippe oder in den Kindergarten.

Wir wissen und verstehen, dass es nicht immer leicht ist, eine andere Betreuung zu organisieren bzw. zu Hause zu bleiben.
Aber im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Zum einen des kranken Kindes, zum anderen aber auch das Wohl der anderen Krippen- und Kindergartenkinder.
Die Gesundheit der Mitglieder des Betreuungsteams findet dabei aber ebenso Berücksichtigung.
Bei personellen Krankheitsfällen ist der reibungslose Ablauf unserer pädagogischen Arbeit erschwert.
Bei Fieber wird das Kind so schnell wie möglich abgeholt. Es darf nur völlig fieberfrei wieder kommen - ohne Einnahme von Medikamenten.
Erkältungskrankheiten: ein Schnupfen allein ist nicht Grund zu Hause zu bleiben. Wenn der Allgemeinzustand Ihres Kindes aber deutlich beeinträchtigt ist - starker gelblicher Nasenschleim, starke Weinerlichkeit - sollte Ihr Kind zu Hause bleiben.
Heftiger Husten ist ebenfalls ein Grund für heimische Ruhe.
Kinderkrankheiten: das Kind ist von der Einrichtung fernzuhalten, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist.
Bindehautentzündung: da diese sehr häufig ansteckend ist, ist das Kind unbedingt sofort abzuholen.
Erbrechen und/oder Durchfall: das Kind ist sofort abzuholen. Es darf erst nach einem Tag frei von Symptomen die Einrichtung wieder besuchen.
Läusebefall: Krippe / Kindergarten darf erst wieder besucht werden, wenn das Kind vollständig läuse- und nissenfrei ist. Die Folgebehandlung ist unbedingt durchzuführen. Die ganze Familie ist dringend einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen.
Im Einzelnen benannt wurden nur die häufigsten Krankheitsfälle. Für die nicht genannten Krankheiten gelten die Regeln entsprechend. Insbesondere ist bei Ansteckungsgefahr das Kind immer von der Einrichtung fernzuhalten. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind im Krankheitsfall zu entschuldigen. Die Eltern stellen sicher, dass sie (ggf. über Dritte) immer telefonisch erreichbar sind.
Die Einrichtung kann nach eigenem Ermessen und bei Bedarf ein ärztliches Attest verlangen. Ein ärztliches Attest ist bei folgenden Krankheiten vorzulegen: Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Läuse, ansteckende Bindehautentzündung, Hand-Fuß-Mundkrankheit, Noro-Virus, Scharlach (bei Gabe von Antibiotika / Penicillin darf das Kind nach 48 Std. ohne Attest wieder die Einrichtung besuchen.

Medikamentengabe:
Wir geben den Kindern in unserer Einrichtung keine Medikamente und dergleichen. Dazu gehören u.a. Globulis, Hustensaft, Nasentropfen, Tabletten. Wir geben nur noch Medikamente an Kinder aus, die chronisch krank sind sowie Notfallmedikamente (Wespenallergiker, Epileptiker).

Sonnencreme:
Ab dem Frühjahr sollen die Kinder mit Sonnencreme eingecremt werden. Geben Sie bitte Ihrem Kind eine Sonnencreme mit, auf der der vollständige Name sowie das aktuelle Datum stehen. Somit setzen Sie automatisch das Einverständnis, dass wir Ihr Kind mit der von Ihnen zuhause mitgebrachen Sonnencreme eincremen dürfen. Es müssen alle Kinder eine Sonnencreme dabeihaben! Wenn nicht, dann darf das jeweilige Kind nur im Schatten spielen, da wir während der Betreuungszeit auch die Verantwortung über den Sonnenschutz übernehmen müssen.

Windelcreme:
In der Krippe möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sie bei Bedarf eine Windelcreme / Pocreme mitbringen können. Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Creme ein Pflegeprodukt sein muss. Die bedeutet, dass „apothekenpflichtig“ nicht draufstehen darf. Beschriften Sie die Windelcreme mit vollständigem Namen und aktuellem Datum. Somit setzten Sie automatisch das Einverständnis, dass wir Ihr Kind mit der von Ihnen zuhause mitgebrachen Creme nach dem Wickeln eincremen dürfen.

Haftung

Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Personensorgeberechtigten.
Das Personal trägt die Verantwortung über die ihm anvertrauten Kinder während der Öffnungszeit. Die Kinder müssen jedoch dem Personal übergeben werden, da sonst keine Aufsicht gewährt werden kann.
Es muss eindeutig festgelegt sein, wer das Kind abholt.
Die Leitung ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Kinder unter 12 Jahren ist es nicht erlaubt, ein Krippen- / Kindergartenkind abzuholen. Kinder bis zum etwa 6. Lebensjahr sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Straßen zu überschauen sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Sie sind deshalb zu beaufsichtigen.
Die Kinder sind auf dem direkten Weg vom und zur Einrichtung, sowie während des Aufenthalts in der Einrichtung und bei Veranstaltungen versichert. Unfälle sind der Leitung unverzüglich zu melden, da ein Unfallbericht erstellt werden muss.
Für den Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe der Kinder und für mitgebrachtes Spielzeug kann keine Haftung übernommen werden.

Elternbeiträge / Kostenregelung

Die Elternbeiträge richten sich nach der gebuchten Stundenzeit.
Krippe und Kindergarten werden jeweils gesondert betrachtet.


Kinderkrippenbeitrag


Durchschnittliche
tägliche
Nutzungszeit

E l t e r n b e i t r a g

 

1.Kind

Geschwister-
kind
°)
Bei drei kindergeld-
berechtigten Kindern
*)
1.Kind 2.Kind 3.Kind
4 - 5 Std. 100,- € 80,- € 80,- € 78,- € 65,- €
5 - 6 Std. 105,- € 85,- € 85,- € 83,- € 70,- €
6 - 7 Std. 110,- € 90,- € 90,- € 88,- € 75,- €
7 - 8 Std. 115,- € 95,- € 95,- € 93,- € 80,- €
8 - 9 Std. 120,- € 100,- € 100,- € 98,- € 85,- €
9 - 10 Std. 125,- € 105,- € 105,- € 103,- € 90,- €

*) Bei Kindern über 18 Jahren, für die Sie noch Kindergeld beziehen, bitten wir um einen schriftlichen Nachweis.

°) wenn es gleichzeitig mit dem 1. Kind die Krippe besucht bzw. wenn alle drei Kinder die Krippe besuchen.

Der entsprechende Beitrag wird durch ein Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Eltern, die einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt, den Sozialhilfe- oder einen anderen Kostenträger gestellt haben, müssen bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers den Beitrag entrichten.
Der Monat August ist nicht beitragsfrei.
Eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- € ist im ersten Krippenmonat zu entrichten.
Das warme Mittagessen kostet 2,30 € pro Essen.
Ebenso haben die Personensorgeberechtigten Spielgeld für Bastelmaterial, Spielsachen usw. von monatlich 5,- € zu entrichten. Beide Beiträge werden wird mit dem Elternbeitrag monatlich eingezogen.


Kindergartenbeitrag


Durchschnittliche
tägliche
Nutzungszeit

E l t e r n b e i t r a g

 

1.Kind

Geschwister-
kind
°)
Bei drei kindergeld-
berechtigten Kindern
*)
1.Kind 2.Kind 3.Kind
4 - 5 Std. 80,- € 60,- € 60,- € 58,- € 45,- €
5 - 6 Std. 85,- € 65,- € 65,- € 63,- € 50,- €
6 - 7 Std. 90,- € 70,- € 70,- € 68,- € 55,- €
7 - 8 Std. 95,- € 75,- € 75,- € 73,- € 60,- €
8 - 9 Std. 100,- € 80,- € 80,- € 78,- € 65,- €
9 - 10 Std. 105,- € 85,- € 85,- € 83,- € 70,- €

*) Bei Kindern über 18 Jahren, für die Sie noch Kindergeld beziehen, bitten wir um einen schriftlichen Nachweis.

°) wenn es gleichzeitig mit dem 1. Kind die Krippe besucht bzw. wenn alle drei Kinder die Krippe besuchen.

Der entsprechende Beitrag wird monatlich durch ein Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Eltern, die einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt, den Sozialhilfe- oder einen anderen Kostenträger gestellt haben, müssen bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers den Beitrag entrichten.
Der Monat August ist nicht beitragsfrei (auch nicht für Kinder, die nach den Sommerferien in die Schule kommen).
Eine einmalige Gebühr von € 10 ist im ersten Kindergartenmonat zu entrichten, außer das Kind wechselt von der Krippe in den Kindergarten.
Das warme Mittagessen kostet 2,30 € pro Essen.
Ebenso haben die Personensorgeberechtigten Spielgeld für Bastelmaterial, Spielsachen usw. von monatlich 5,- € zu entrichten. Beide Beiträge werden mit dem Elternbeitrag monatlich eingezogen.

Stand:
Kindergartenbeitrag: 01.09.2013
Kinderkrippenbeitrag: 01.09.2013

Kündigung / Abmeldung

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes muss schriftlich, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende erfolgen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
Ein Kündigungsrecht haben nicht nur die Eltern. Auch der Träger kann nach Absprache mit der Einrichtungsleitung den Betreuungsplatz kündigen, falls ein wichtiger Grund vorliegt (s. Betreuungsvertrag).

Kinderkrippe: Bei Wechsel in die Kindergartengruppe wird der Vertrag automatisch verlängert und endet somit mit dem Einritt in die Grundschule.
Der Vertrag während der Zeit in der Kinderkrippe endet nur durch eine fristgerechte Kündigung.
Kindergarten: Der Vertrag endet mit dem Eintritt in die Grundschule.