Aufnahmebedingungen und Anmeldewoche

Unsere Einrichtung besuchen Kinder im Alter von 1 Jahr bis 6 Jahren.

Anfang des Jahres (Januar / Februar) findet eine Anmeldewoche in unserem Kindergarten statt.

Der Termin für diese Woche wird im Mitteilungsblatt bekannt gegeben, hängt an der Infopinnwand unserer Einrichtung aus und wird auf der Homepage veröffentlicht.

In diesen Tagen sollen die Eltern, die ihr Kind im kommenden Krippen- bzw. Kindergartenjahr zu uns bringen wollen, persönlich vorbeikommen, um ihr Kind mittels eines Formulars anzumelden.

Wer diese Anmeldetage verpasst, kann in unseren Planungen erstmals nicht mitberücksichtigt werden. Diese Anmeldewoche gilt auch für Eltern, die ihr Kind bereits vorgemerkt haben.

Beim Übertritt von der Krippe in den Kindergarten ist keine extra Aufnahme erforderlich.

Im Frühjahr findet ein Informationsabend statt, an dem die „neuen“ Eltern genau über unsere Einrichtung informiert werden. Hier werden dann die genauen Eintrittstermine und Schnuppertage für die Krippen- und Kindergartenkinder festgelegt.

Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Aufnahmekriterien:

  1. Kinder, die zur Gemeinde gehören, haben Priorität vor Kindern anderer Gemeinden.
  2. Ältere Kinder werden vor jüngeren Kindern aufgenommen (z.B. Kinder, die das letzte Jahr im Kindergarten sind).
  3. Erschwerte soziale Verhältnisse führen nach kritischer Prüfung evtl. zu bevorzugter Aufnahme (z.B. alleinerziehende Eltern, soziale und gesundheitliche Härtefälle, Arbeitsplatzverlust der Eltern bei keinem Kindergartenplatz usw.).
  4. Nach bzw. während des Aufnahmegesprächs werden mit den Eltern Überlegungen über die Kindergartenreife angestellt.
  5. Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung werden nach intensiver Elternarbeit und nach Absprache mit helfenden Institutionen wie der mobilen Erziehungshilfe sowie der Frühförderung aufgenommen.          
  6. Bei mehreren Kindern, auf welche die gleichen Kriterien zutreffen oder die gleiche Ausgangssituation haben (z.B. kleineres Geschwisterkind zu Hause), entscheidet im Zweifelsfall das durchnummerierte Anmeldedatum über die Aufnahme.

Die letzte Entscheidung obliegt der Kindergartenleitung nach genauer Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat.

Die Kinder über drei Jahren sollen beim Eintritt in den Kindergarten „sauber“ sein und selbständig wissen, wann sie auf die Toilette müssen.

Bei den Kindern unter drei Jahren sind die Eltern hauptverantwortlich für das „sauber werden“ ihrer Kinder.

Ebenso sollen sich die Kinder für eine bestimmte Zeit von der Familie trennen und das pädagogische Personal als Bezugspersonen annehmen können.

Im Rahmen der Inklusion sind wir bemüht behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder  bei uns aufzunehmen und zu integrieren – soweit dies nicht unsere Grenzen und das Wohl der anderen Kinder übersteigt und die Erziehung und Bildung dieser Kinder in unserer Einrichtung sinnvoll ist.

Nach Absprache mit den Eltern kann die Erzieherin das Kind vom Krippen-/ Kindergartenbesuch zurückstellen, wenn es sich erweist, dass das Kind im Kindergarten überfordert und in einer anderen Einrichtung besser betreut ist.
Die Alters- und Geschlechtermischung wird innerhalb der Krippen- und Kindergartengruppe bei der Gruppenaufteilung beachtet.

Geschwisterkinder werden nicht in die gleiche Gruppe aufgenommen.

Eine Ausnahme bilden Zwillinge – hier können die Eltern entscheiden ob die Kinder in eine Gruppe kommen sollen oder getrennt werden. Erfahrungsgemäß ist es im Kindergartenalter für das einzelne Kind besser, wenn man die Zwillinge gruppenmäßig trennt.

Bei der Aufnahme des Kindes sind verschiedene Formulare auszufüllen, welche die Eltern am Informationsabend erhalten. Diese sind ein Betreuungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, sowie u.a. die Kindergartenordung, ein Anmeldeformular, eine Einwilligungserklärung zur Zusammenarbeit mit der Grundschule, eine Einwilligungserklärung zur Erstellung und Veröffentlichung von Foto-, Film-, und Tonaufnahmen, einen Buchungsbeleg, ein Belehrungsschreiben für das seit Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz sowie eine Einwilligung zum Fiebermessen und im Läusefall.
Ein ärztliches Attest (nicht älter als vier Wochen), ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz und eine Ermächtigung zum Einzug des Kindergartenbeitrages durch eine Lastschrift müssen abgegeben werden.

Für die Aufnahme ist eine einmalige Gebühr von € 10 zu entrichten, die mit dem 1. Elternbeitrag eingezogen wird.

Die Aufnahme erfolgt in unserer Einrichtung monatlich, wenn entsprechend Platz vorhanden ist. Die besten Aufnahmemonate sind jedoch zum Kindergartenjahresbeginn der September, dann die Monate Januar bis April. Im Kindergarten ist eine Aufnahme nach Mai nicht mehr ratsam, da sich das Kind recht schwer in die Gruppe eingliedert, weil wir ab diesem Zeitpunkt oft im Garten sind.
In der Krippe ist eine Aufnahme ab April nicht mehr ratsam, da unsere Einrichtung im August drei Wochen geschlossen hat und man somit ggf. mit der Eingewöhnung wieder von vorne beginnen müsste.