Haftung

Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Personensorgeberechtigten.

Das Personal trägt die Verantwortung über die ihm anvertrauten Kinder während der Öffnungszeit. Beim Bringen müssen die Kinder dem Personal persönlich übergeben werden, da sonst keine Aufsicht gewährt werden kann.
Damit wir wissen wann unsere Aufsichtspflicht endet, ist es wichtig, dass sich die Kinder beim Abholen im Beisein der Abholberechtigten verabschieden.

Es muss eindeutig festgelegt sein, wer das Kind abholt. Die Leitung ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Kinder unter 12 Jahren ist es nicht erlaubt, ein Krippen- / Kindergartenkind abzuholen. Kinder bis zum etwa 6. Lebensjahr sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Straßen zu überschauen sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Sie sind deshalb zu beaufsichtigen.

Die Kinder sind auf dem direkten Weg vom und zur Einrichtung, sowie während des Aufenthalts in der Einrichtung und bei Veranstaltungen versichert. Unfälle sind der Leitung unverzüglich zu melden, da ein Unfallbericht erstellt werden muss.

Für den Verlust, Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe der Kinder und für mitgebrachtes Spielzeug kann keine Haftung übernommen werden.