Krankheitsregelung / Umgang mit Medikamenten und Cremes

In Krankheitsfällen, wie starke Erkältung, Magen-Darmerkrankungen, erhöhter Temperatur und Fieber muss das Kind zu Hause bleiben. Dadurch kann eine Ansteckung der anderen Kinder und des Personals verhindert werden und das Kind kann schneller gesund werden.
Erkrankungen des Kindes an einer ansteckenden Krankheit (wie Masern, Windpocken, Keuchhusten, ansteckende Bindehautentzündung u.a.) müssen der Leitung mitgeteilt werden. Der Besuch der Einrichtung ist in diesen Fällen nicht erlaubt.

Nach einer ansteckenden Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bevor das Kind wieder das Haus des Kindes besuchen darf.
Eine Betreuung von kranken Kindern ist in der Einrichtung nicht möglich. Erkrankt ein Kind während des Aufenthalts in unserer Einrichtung, werden die Eltern umgehend informiert.

Die Eltern verpflichten sich, das erkrankte Kind umgehend abzuholen. Ist ihnen dies nicht persönlich möglich, müssen sie das Kind von einer ihnen als abholberichtigt benannten Person abholen lassen.
Von einer Erkrankung des Kindes ist auszugehen, wenn das Kind Fieber (>38°C) hat oder sich sonst offensichtlich körperlich unwohl fühlt und das Personal der Ansicht ist, dass es die Betreuung in der Einrichtung nicht mehr gewährleisten kann. Die Entscheidung, ob ein Kind wegen Krankheitssymptomen abgeholt werden muss, bleibt dem Personal vorbehalten.

Richtlinien für den Krippen- und Kindergartenbesuch bei Krankheit
(Bestandteil des Betreuungsvertrages)

Kranke Kinder gehören ins Bett und zu den Menschen, die für sie sorgen, nicht in die Krippe oder in den Kindergarten.

Wir wissen und verstehen, dass es nicht immer leicht ist, eine andere Betreuung zu organisieren bzw. zu Hause zu bleiben. Aber im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Zum einen des kranken Kindes, zum anderen aber auch das Wohl der anderen Krippen- und Kindergartenkinder. Die Gesundheit der Mitglieder des Betreuungsteams findet dabei aber ebenso Berücksichtigung. Bei personellen Krankheitsfällen ist der reibungslose Ablauf unserer pädagogischen Arbeit erschwert.

Bei Fieber wird das Kind so schnell wie möglich abgeholt. Es darf nur völlig fieberfrei wieder kommen – ohne Einnahme von Medikamenten.

Erkältungskrankheiten: ein Schnupfen allein ist nicht Grund zu Hause zu bleiben.

Wenn der Allgemeinzustand Ihres Kindes aber deutlich beeinträchtigt ist – starker gelblicher Nasenschleim, starke Weinerlichkeit – sollte Ihr Kind zu Hause bleiben.

Heftiger Husten ist ebenfalls ein Grund für heimische Ruhe.

Kinderkrankheiten: das Kind ist von der Einrichtung fernzuhalten, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist.

Bindehautentzündung: da diese sehr häufig ansteckend ist, ist das Kind unbedingt sofort abzuholen.

Erbrechen und/oder Durchfall: das Kind ist sofort abzuholen. Es darf erst nach einem Tag frei von Symptomen die Einrichtung wieder besuchen.

Läusebefall: Krippe / Kindergarten darf erst wieder besucht werden, wenn das Kind vollständig läuse- und nissenfrei ist. Die Folgebehandlung ist unbedingt durchzuführen. Die ganze Familie ist dringend einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen.

Im Einzelnen benannt wurden nur die häufigsten Krankheitsfälle. Für die nicht genannten Krankheiten gelten die Regeln entsprechend. Insbesondere ist bei Ansteckungsgefahr das Kind immer von der Einrichtung fernzuhalten. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind im Krankheitsfall zu entschuldigen. Die Eltern stellen sicher, dass sie (ggf. über Dritte) immer telefonisch erreichbar sind.

Die Einrichtung kann nach eigenem Ermessen und bei Bedarf ein ärztliches Attest verlangen. Ein ärztliches Attest ist bei folgenden Krankheiten vorzulegen:

Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Läuse, ansteckende Bindehautentzündung, Hand-Fuß-Mundkrankheit, Noro-Virus, Scharlach (bei Gabe von Antibiotika / Penicillin darf das Kind nach 48 Std. ohne Attest wieder die Einrichtung besuchen.

Medikamentengabe:
Wir geben den Kindern in unserer Einrichtung keine Medikamente und dergleichen.

Dazu gehören u.a. Globuli, Hustensaft, Nasentropfen, Tabletten.

Wir geben nur Medikamente an Kinder aus, die chronisch krank sind sowie Notfallmedikamente (Wespenallergiker, Epileptiker).

 Sonnencreme:
Ab dem Frühjahr sollen die Kinder mit Sonnencreme eingecremt werden.
Geben Sie bitte Ihrem Kind eine Sonnencreme mit, auf der der vollständige Name sowie das aktuelle Datum stehen. Somit setzen Sie automatisch das Einverständnis, dass wir Ihr Kind mit der von Ihnen von zuhause mitgebrachten Sonnencreme eincremen dürfen.
Es müssen alle Kinder eine Sonnencreme dabeihaben!

Wenn nicht, dann darf das jeweilige Kind nur im Schatten spielen, da wir während der Betreuungszeit auch die Verantwortung über den Sonnenschutz übernehmen müssen.

Windelcreme:        
In der Krippe möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sie bei Bedarf eine Windelcreme / Pocreme mitbringen können.

Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Creme ein Pflegeprodukt sein muss. Dies bedeutet, dass nicht „apothekenpflichtig“ draufstehen darf.

Beschriften Sie die Windelcreme mit vollständigem Namen und aktuellem Datum. Somit setzten Sie automatisch das Einverständnis, dass wir Ihr Kind mit der von Ihnen von zuhause mitgebrachten Creme nach dem Wickeln eincremen dürfen.